One-Stop-Shop
OSS
Mit Einführung des OSS haben Onlinehändler die Möglichkeit unter Berücksichtigung einer Umsatzschwelle in alle EU Länder zu verkaufen ohne sich in den Empfangsländern registrieren zu müssen. Dies geht einher mit einer Einheitlichen Steuerklärung an das Bundeszentralamt für Steuern. Diese Steuererklärung und die dazu notwendige Datenerhebung ist hochkomplex und Zeitintensiv. Wir übernehmen für Sie die Datenerhebung und die Steuerklärung.
